{"id":102,"date":"2026-02-06T15:03:46","date_gmt":"2026-02-06T14:03:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.u-r-b-a-n.com\/?page_id=102"},"modified":"2026-02-06T15:05:49","modified_gmt":"2026-02-06T14:05:49","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.u-r-b-a-n.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.27.5&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_color=&#8220;gcid-primary-color&#8220; custom_padding=&#8220;0px||0px|||&#8220; global_module=&#8220;44&#8243; saved_tabs=&#8220;all&#8220; global_colors_info=&#8220;{%22gcid-primary-color%22:%91%22background_color%22%93}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.27.5&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; custom_padding=&#8220;10px||10px||false|false&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.27.5&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.5&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; text_text_color=&#8220;#FFFFFF&#8220; link_font=&#8220;|700|||||||&#8220; link_text_color=&#8220;#FFFFFF&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;]<\/p>\n<span><span><a href=\"https:\/\/www.u-r-b-a-n.com\/de\/\">Startseite<\/a><\/span><\/span>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.27.5&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.27.5&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.27.5&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.27.5&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; header_font=&#8220;Raleway Medium|700|||||||&#8220; header_text_color=&#8220;gcid-primary-color&#8220; header_font_size=&#8220;1.8em&#8220; header_line_height=&#8220;1.4em&#8220; header_2_font=&#8220;Raleway Medium|700|||||||&#8220; header_2_text_color=&#8220;gcid-primary-color&#8220; header_2_font_size=&#8220;1.6em&#8220; header_3_font=&#8220;Raleway Medium|700|||||||&#8220; header_3_text_color=&#8220;gcid-primary-color&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{%22gcid-primary-color%22:%91%22header_3_text_color%22,%22header_2_text_color%22,%22header_text_color%22%93}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<div class=\"heading-block h2 ce_urbanHeadline\">\n<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<p><span>der Firma Urban GmbH &amp; Co. Maschinenbau KG<\/span><\/div>\n<div class=\"ce_urbanText  \">\n<p><strong><br \/>\u00a7 1 Geltung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n<p><\/strong>1. Diese AGB gelten ausschlie\u00dflich. Diesen AGB widersprechende AGB unseres Vertragspartners (im Folgenden Besteller) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass die Geltung der AGB des Bestellers ausdr\u00fccklich und schriftlich von uns best\u00e4tigt wurde. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall des Schweigens auf ein Best\u00e4tigungsschreiben, in dem die Einbeziehung solcher AGB enthalten ist.<\/p>\n<p>2. Ein Vertragsschluss scheitert nicht an einander widersprechenden AGB. In diesen F\u00e4llen gilt vielmehr das in den AGB \u00fcbereinstimmend Geregelte, ansonsten das Gesetzesrecht.<\/p>\n<p>3. Diese AGB gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlich Sonderverm\u00f6gen im Sinn von \u00a7310 Abs. 1 BGB.<\/p>\n<p>4. Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Warenlieferungs- und Nachlieferungsvertr\u00e4gen zwischen uns und dem Besteller in laufender Gesch\u00e4ftsbeziehung, ohne dass eine erneute Einbeziehung der AGB nach der erstmaligen Einbeziehung notwendig ist.<\/p>\n<p>5. M\u00fcndliche Nebenabreden sind nicht getroffen.<\/p>\n<p><strong><br \/>\u00a7 2 Angebote und Vertragsschluss<br \/><\/strong><br \/>1. Angebote durch uns sind freibleibend. Sie stellen eine Aufforderung gegen\u00fcber dem Besteller dar, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages (Bestellung) abzugeben und binden uns deshalb noch nicht. Bestellungen k\u00f6nnen wir innerhalb einer Frist von vier Wochen annehmen. Der Besteller ist w\u00e4hrend dieser Frist an seine Bestellung gebunden. Wir sind nicht verpflichtet, einer Bestellung zu widersprechen, wenn der Vertrag nicht zustande kommen soll.<\/p>\n<p>2. Vertr\u00e4ge werden f\u00fcr uns nur bindend, wenn wir die Bestellung in Form einer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung annehmen.<\/p>\n<p>3. Beschreibungen und Ablichtungen unserer Ware und Produkte in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten, soweit diese nicht Teil unseres Angebotes sind, sind stets nur ann\u00e4hernd gemeint und werden nur dann Vertragsinhalt, wenn dies so vereinbart ist.<\/p>\n<p>4. Wir behalten uns vor, durch den technischen Fortschritt bedingte \u00c4nderungen am Vertragsgegenstand jederzeit vorzunehmen, soweit sich diese innerhalb des handels\u00fcblichen Umfang halten und dem Besteller zumutbar sind.<\/p>\n<p>5. F\u00fcr den Fall, dass die \u00c4nderung des Vertragsgegenstandes \u00fcber den handels\u00fcblichen Umfang hinausgeht und dar\u00fcber hinaus f\u00fcr den Besteller unzumutbar ist, hat der Besteller ein R\u00fccktrittsrecht vom Vertrag, welches er binnen zwei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung \u00fcber die \u00c4nderung durch uns schriftlich aus\u00fcben kann. Ein sp\u00e4terer R\u00fccktritt aus diesem Grund ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong><br \/>\u00a7 3 Angebotsunterlagen, Muster und Schutzrechte<br \/><\/strong><br \/>1. An unseren Abbildungen, Zeichnungen, Entw\u00fcrfen, Skizzen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen wie insgesamt unserem Angebot behalten wir uns Eigentums &#8211; und Urheberrechte vor; sie d\u00fcrfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie d\u00fcrfen ohne unsere schriftliche Einwilligung weder kopiert noch sonst wie vervielf\u00e4ltigt werden und sind uns nach Abwicklung der Bestellung oder, wenn der Vertrag nicht zustande kommt, am Ende der Vertragsverhandlungen unaufgefordert zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>2. Im Rahmen der Vertragserf\u00fcllung von uns hergestellte Formen, Muster oder Werkzeuge bleiben unser Eigentum. Wir sind zu deren Herausgabe an den Besteller auch dann nicht verpflichtet, wenn ein Preis daf\u00fcr in Vertrag oder Rechnung gesondert ausgewiesen ist, vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung.<\/p>\n<p>3. F\u00fcr Waren, die nach Zeichnungen, Muster oder sonstigen Angaben des Bestellers angefertigt werden, \u00fcbernimmt der Besteller die Verpflichtung sicherzustellen, dass seine Angaben, Zeichnungen und Muster nicht Patent &#8211; und anderen Schutzrechten Dritter verletzen. Der Besteller hat uns von solchen Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen, soweit diese durch die Befolgung solcher Angaben des Bestellers begr\u00fcndet werden und der Besteller schuldhaft gegen diese Sicherstellungsverpflichtung versto\u00dfen hat.<\/p>\n<p><strong><br \/>\u00a7 4 Preise<br \/><\/strong><br \/>1. Alle Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, netto \u201eab Werk\u201c zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung. Nebenkosten wie Verpackung, Fracht, Versandkosten, Zoll, Montage, Versicherungen und Bankspesen werden gesondert berechnet.<\/p>\n<p>2. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung sind wir f\u00fcr eine Zeit von sechs Wochen an die vereinbarten Preise gebunden. \u00c4ndern sich die Kosten (insbesondere aufgrund von Tarifabschl\u00fcssen oder Materialpreis\u00e4nderungen) nach Ablauf dieser Bindungsfrist und vor der Lieferung, k\u00f6nnen wir die vereinbarten Preise entsprechend anpassen. Die Preisanpassung werden wir dem Besteller schriftlich mitteilen. Betr\u00e4gt die Erh\u00f6hung des Preises mehr als 10 Prozent, hat der Besteller ein R\u00fccktrittsrecht vom Vertrag, welches er binnen zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung der Preisanpassung schriftlich aus\u00fcben kann. Ein sp\u00e4terer R\u00fccktritt aus diesem Grund ist ausgeschlossen. Die Gr\u00fcnde der Preisanpassung werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.<\/p>\n<p>3. Bei Nachbestellungen werden die Preise neu vereinbart. Kommt es nicht zu einer solchen Vereinbarung, sind wir berechtigt, die Preise einseitig nach billigen Ermessen festzusetzen.<\/p>\n<p>4. Soweit Mehrwertsteuer in unserer Abrechnung nicht enthalten ist, weil aufgrund von Angaben des Bestellers von einer \u201einnergemeinschaftlichen Lieferung\u201c im Sinne des \u00a7\u00a7 4 Nr. 1b i.V.m. \u00a7 6a UStG auszugehen ist und wir nachtr\u00e4glich mit einer Mehrwertsteuerzahllast belastet werden (\u00a7 6a Abs. 4 UStG), ist der Besteller verpflichtet, den Betrag, mit dem wir belastet werden, uns zu erstatten. Diese Pflicht besteht unabh\u00e4ngig davon, ob wir im Fall richtiger Angaben Mehrwertsteuer, Einfuhrumsatzsteuer oder vergleichbare Steuern im Inland oder Ausland nachtr\u00e4glich abf\u00fchren m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong><br \/>\u00a7 5 Lieferzeit, Lieferfristen, Verzug, Pflichtverletzung und h\u00f6here Gewalt<br \/><\/strong><br \/>1. Ein vereinbarter Lieferzeitpunkt ist vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu dessen Eintritt unser Werk verlassen hat oder an die Transportperson in unserem Werk \u00fcbergeben wurde oder dem Besteller eine bestehende Versandbereitschaft angezeigt wurde und die vereinbarte Abholung durch den Besteller tats\u00e4chlich nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder auf eine gesonderte Mahnung hin erfolgt.<\/p>\n<p>2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, fangen Lieferfristen mit Vertragsschluss an zu laufen.<\/p>\n<p>3. H\u00e4ngt die Auftragsausf\u00fchrung von Unterlagen, Genehmigungen oder Kl\u00e4rung der f\u00fcr die Auftragsausf\u00fchrung wesentlichen Fragen oder der Erf\u00fcllung weiterer Vorleistungen ab, die der Besteller beizubringen oder zu erf\u00fcllen hat, so beginnt eine vereinbarte Lieferfrist erst mit Beibringung der genannten Unterlagen, Genehmigungen, Kl\u00e4rung der wesentlichen Fragen oder vollst\u00e4ndige und mangelfreie Erf\u00fcllung der Vorleistungen zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Ein vereinbarter Liefertermin verschiebt sich um den Zeitraum, um den die genannten Unterlagen, Genehmigungen, Vorleistungen und Kl\u00e4rungen sp\u00e4ter erfolgen als nach dem Vertrag vorgesehen zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Welche Unterlagen und Genehmigungen beizubringen sind, welche Fragen durch den Besteller gekl\u00e4rt werden m\u00fcssen und welche Vorleistungen zu erbringen sind, ergibt sich aus dem Vertrag.<\/p>\n<p>4. Der Lauf der Lieferfrist setzt die p\u00fcnktliche Erf\u00fcllung vereinbarte Vorauszahlungspflichten des Bestellers voraus. Erfolgt die Vorauszahlung nicht p\u00fcnktlich, gilt \u00a7 5 Abs. 3 dieser AGB entsprechend.<\/p>\n<p>5. Wir haften nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcrLieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material &#8211; oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, beh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) die wir nicht zu vertreten haben, verursacht worden sind. Die vorbezeichneten Umst\u00e4nde sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Verzugs unsererseits eintreten. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, sind wir zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Sind solche Hindernisse von vor\u00fcbergehender Dauer, verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zumutbar ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung uns gegen\u00fcber vom Vertrag zur\u00fccktreten. Dauert die St\u00f6rung dar\u00fcber hinaus l\u00e4nger als drei Monate, so ist jeder Vertragsteil berechtigt, von dem noch nicht erf\u00fcllten Teil des Vertrages schriftlich innerhalb von zwei Wochen ab Ablauf des dritten Monats unter Ausschluss von Schadenersatzanspr\u00fcchen zur\u00fcckzutreten. F\u00fcr den Fall des R\u00fccktritts sind uns die Kosten der bereits durchgef\u00fchrten Arbeiten inklusive Material zu ersetzen. Im \u00dcbrigen bleibt es bei den gesetzlichen Folgen des R\u00fccktritts. Auf Verlangen jedes Vertragsteils hat der andere nach Ablauf der dreimonatigen Verz\u00f6gerungsfrist zu erkl\u00e4ren, ob er an dem Vertrag festhalten will oder nicht. Wir sind verpflichtet, dem Besteller den Eintritt einer Verz\u00f6gerung baldm\u00f6glichst schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt f\u00fcr den Wegfall der Verz\u00f6gerung.<\/p>\n<p>6. Wird ansonsten ein Termin oder eine Frist unverbindlich, ist ein neuer Termin oder eine neue Frist nur aufgrund einer Vereinbarung mit uns verbindlich.<\/p>\n<p>7. Haben wir die \u00dcberschreitung des Liefertermins bzw. die Nichteinhaltung der Lieferfrist zu vertreten, kann der Besteller nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zur\u00fccktreten, nachdem er uns eine Frist zur Leistung von mindestens vier Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist. Er kann ohne Fristsetzung zur\u00fccktreten, wenn die Voraussetzungen des \u00a7\u00a7 323 Abs. 2 BGB gegeben sind. Die R\u00fccktritts &#8211; bzw. Ablehnungserkl\u00e4rung wie auch die Nachfristsetzung k\u00f6nnen nur schriftlich erfolgen.<\/p>\n<p><strong><br \/>\u00a7 6 Teillieferung und Lieferung auf Abruf<br \/><\/strong><br \/>1. Wir sind zu Teillieferungen nur berechtigt, wenn<br \/>-die Teillieferung f\u00fcr den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,<br \/>-die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist<br \/>-und dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen es sei denn, wir erkl\u00e4ren uns zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit.<br \/>Nach erfolgter Teillieferung durch uns ist der Besteller zur Geltendmachung seiner Rechte aus \u00a7\u00a7 5 Nr. 7 dieser AGB auch hinsichtlich des Gesamtvertrages berechtigt, sollten dessen Voraussetzungen vorliegen und der Besteller an der Teilleistung kein Interesse hat. F\u00fcr Teillieferungen gelten unsere Zahlungsbedingungen (\u00a7 9 dieser AGB) entsprechend.<\/p>\n<p>2. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so steht uns f\u00fcr den Fall der Verz\u00f6gerung des Abrufs durch den Besteller das Recht zu, nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Vornahme des Abrufs von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, wenn der Besteller die Verz\u00f6gerung nicht zu vertreten hat. Unser Anspruch auf Schadenersatz wegen Verz\u00f6gerung nach \u00a7 280 Abs. 1, Abs. 2 BGB i.V.m. \u00a7 286 BGB bleibt unber\u00fchrt. Wahlweise steht uns in diesem Fall das Recht zu, gegen Bereitstellung der gesamten Leistung den vereinbarten Kaufpreis zu verlangen.<\/p>\n<p>3. Auf Abruf bestellte Ware muss der Besteller sp\u00e4testens innerhalb drei Monaten nach Auftragsbest\u00e4tigung vollst\u00e4ndig abgerufen haben, wenn sich keine andere Frist aus dem Vertrag ergibt.<\/p>\n<p><strong><br \/>\u00a7 7 Gefahr\u00fcbergang und Transport<br \/><\/strong><br \/>1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Lieferung ab Werk D-87700 Memmingen vereinbart. Dies gilt auch f\u00fcr Teillieferungen. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht &#8211; soweit gesetzlich zul\u00e4ssig &#8211; sp\u00e4testens mit deren \u00dcbergabe (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist) an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) auszuf\u00fchren haben. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller \u00fcber, an dem die Ware versandbereit ist und wird dies dem Besteller angezeigt. Dasselbe gilt in den F\u00e4llen, in dem sich der Versand oder die \u00dcbergabe aus Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, die wir nicht zu vertreten haben.<\/p>\n<p>2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir Transportmittel und Transportweg, ohne daf\u00fcr verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste M\u00f6glichkeit gew\u00e4hlt wird. Sofern der Besteller es w\u00fcnscht, werden wir die Lieferung im Namen und auf Rechnung des Bestellers gegen Transport-, Lager-und Montagesch\u00e4den versichern. Ist der Sitz des Bestellers Leistungs- als auch Erfolgsort, so sind wir berechtigt, die Lieferung im Namen und auf Rechnung des Bestellers gegen Transport-, Lager-und Montagesch\u00e4den zu versichern.<\/p>\n<p>3. Soweit wir das Transportrisiko tragen, ist der Besteller verpflichtet, uns im Schadensfall die Abwicklung gegen\u00fcber dem Versicherer nach Kr\u00e4ften zu erleichtern. Insbesondere hat er sich unmittelbar nach Erhalt der Sendung von deren Zustand zu \u00fcberzeugen und eventuelle Transportsch\u00e4den unverz\u00fcglich von der zust\u00e4ndigen Stelle (Empfangsbahnhof, Zustellpostamt oder Spediteur) feststellen zu lassen und uns diese Informationen unverz\u00fcglich zu \u00fcbermitteln. Sollte es zu Leistungsk\u00fcrzungen des Versicherers aufgrund schuldhafter unzureichender Mitwirkung des Bestellers bei der Schadensfeststellung und &#8211; Abwicklung kommen, sind wir berechtigt, ihn mit den Leistungsk\u00fcrzungen des Versicherers zu belasten.<\/p>\n<p><strong><br \/>\u00a7 8 Abnahme &#8211; Mangelvorbehalt<br \/><\/strong><br \/>1. \u00dcber den Vertragsgegenstand hat eine Abnahme stattzufinden, wenn wir den Vertragsgegenstand am Betriebsort montieren, installieren oder in Betrieb setzen. Ansonsten erfolgt eine Abnahme, wenn dies im Vertrag geregelt ist.<\/p>\n<p>2. Erfolgt die Abnahme seitens des Bestellers nicht ausdr\u00fccklich oder stillschweigend, gilt der Vertragsgegenstand als abgenommen, wenn<br \/>&#8211; die Lieferung und, sofern wir auch die Installation schulden, die Installation abgeschlossen ist<br \/>&#8211; und wir den Besteller unter Hinweis auf diese Vorschrift zur Abnahme aufgefordert haben<br \/>&#8211; und seit der Lieferung oder Installation zw\u00f6lf Werktage vergangen sind<br \/>&#8211; und der Besteller die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines bestehenden, uns angezeigten nicht unwesentlichen Mangels unterlassen hat.<\/p>\n<p>3. Bei der Abnahme sind die M\u00e4ngel des Vertragsgegenstandes festzuhalten. Werden M\u00e4ngel nicht festgehalten, die dem Besteller bekannt oder infolge grober Fahrl\u00e4ssigkeit zum Zeitpunkt der Abnahme unbekannt geblieben sind oder die zum Zeitpunkt der Abnahme offensichtlich sind, gilt unsere Leistung insoweit als mangelfrei abgenommen. Soweit es sich dabei um M\u00e4ngel handelt, die dem Besteller infolge grober Fahrl\u00e4ssigkeit unbekannt geblieben sind gilt dies nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache \u00fcbernommen haben. Das Recht des Bestellers, die Abnahme bei nicht unerheblichen M\u00e4ngeln zu verweigern, bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>4. Der Vertragsgegenstand darf erst nach Abnahme durch den Besteller sowie Sicherheitsunterweisung und \u00dcbergabe durch uns an den Besteller in Betrieb genommen werden.<\/p>\n<p><strong><br \/>\u00a7 9 Zahlungsbedingungen<br \/><\/strong><br \/>1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim Besteller ohne Abzug zahlbar.<\/p>\n<p>2. Unsere Rechnungen sind alleine durch \u00dcberweisung auf das in unserer Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Nehmen wir andere Leistungen an, geschieht dies alleine erf\u00fcllungshalber, dies gilt insbesondere f\u00fcr Wechsel oder Schecks. Alle Zahlungen sind f\u00fcr uns spesenfrei zu leisten.<\/p>\n<p>3. Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Bestellers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, aus dem sich die Zahlungspflicht ergibt, gegen die aufgerechnet oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht ausge\u00fcbt werden soll.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Eigentumsvorbehalt<br \/><\/strong><br \/>1. Wir behalten uns das Eigentum an Vertragsgegenstand (im Folgenden Vorbehaltseigentum) solange vor, bis der Besteller s\u00e4mtliche Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung mit uns bezahlt hat (erweiterter Eigentumsvorbehalt), die zum Zeitpunkt der Lieferung bestehen unabh\u00e4ngig davon, ob sie f\u00e4llig sind. Somit sichert das Vorbehaltseigentum auch Forderungen gegen den Besteller aus Vertr\u00e4gen, die sich nicht auf das Vorbehaltseigentum beziehen. Der Besteller verwahrt das Vorbehaltseigentum f\u00fcr uns.<\/p>\n<p>2. Der Besteller darf das Vorbehaltseigentum nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang ver\u00e4u\u00dfern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen insgesamt eingestellt hat. In diesen F\u00e4llen ist die Weiterver\u00e4u\u00dferung unzul\u00e4ssig. Insbesondere eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung des Vorbehaltseigentums durch den Besteller ist damit ausgeschlossen.<\/p>\n<p>3. Der Besteller tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages zwischen ihm und uns die ihm aus der Ver\u00e4u\u00dferung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer bez\u00fcglich des Vorbehaltseigentums mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller H\u00f6he an uns ab (verl\u00e4ngerter Eigentumsvorbehalt). Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, als er sich uns gegen\u00fcber nicht in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen insgesamt eingestellt hat. So eingezogene Betr\u00e4ge hat der Besteller in H\u00f6he unserer f\u00e4lligen Forderungen uns auszuzahlen, insoweit verwahrt er diese Betr\u00e4ge f\u00fcr uns.<\/p>\n<p>4. Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verf\u00fcgungen durch Dritte \u00fcber das Vorbehaltseigentum hat der Besteller uns unverz\u00fcglich unter Beif\u00fcgung aller Unterlagen (Pf\u00e4ndungsprotokolle, etc.) schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte verpflichtet, nicht aber in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller uns f\u00fcr den entstandenen Ausfall.<\/p>\n<p>5. Ger\u00e4t der Besteller uns gegen\u00fcber in Verzug oder stellt er seine Zahlungen insgesamt ein, k\u00f6nnen wir verlangen, dass der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Ausk\u00fcnfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug der abgetretenen Forderung n\u00f6tig ist.<\/p>\n<p>6. Werden Forderungen des Bestellers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung des Vorbehaltseigentums oder der Gegenst\u00e4nde, an denen wir Miteigentum haben, in einem Kontokorrent aufgenommenen, so tritt der Besteller uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in H\u00f6he des jeweiligen (kausalen) und des anerkannten Saldos ab und zwar in H\u00f6he unserer Forderung gegen den Besteller.<\/p>\n<p>7. Der Besteller ist verpflichtet, w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts das Vorbehaltseigentum pfleglich zu behandeln und in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand zu halten. Erforderliche Reparaturen sind sofort durch uns &#8211; abgesehen von Notf\u00e4llen &#8211; auf Kosten des Bestellers durchzuf\u00fchren. Wir \u00fcbernehmen die Kosten dieser Reparaturen insoweit, als wir im Rahmen der Gew\u00e4hrleistungsbestimmungen zur Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen verpflichtet sind.<\/p>\n<p>8. Wir sind berechtigt, das Vorbehaltseigentum auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl und Besch\u00e4digungen aller Art, insbesondere durch Feuer oder Wasser, ausreichend zum Neuwert zu versichern, sofern nicht der Besteller den Abschluss einer solchen Versicherung nachweist.<\/p>\n<p>9. Die Verarbeitung oder Umbildung des Vorbehaltseigentums durch den Besteller wird stets f\u00fcr uns vorgenommen. Wird das Vorbehaltseigentum mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Vorbehaltseigentums zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferten Gegenst\u00e4nde.<\/p>\n<p>10. Wird das Vorbehaltseigentum mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der gelieferten Sache zu den anderen vermischten oder verbundenen Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung. Erfolgt die Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so \u00fcbertr\u00e4gt der Besteller uns anteilm\u00e4\u00dfig hieran Miteigentum. Der Besteller verwahrt das so entstandene Eigentum oder Miteigentum f\u00fcr uns.<\/p>\n<p>11. An dem von uns in dieser Weise erworbenen Eigentum erh\u00e4lt der Besteller dasselbe Anwartschaftsrecht auf Eigentums\u00fcbertragung wie an dem Vorbehaltseigentum.<\/p>\n<p>12. Wird das Vorbehaltseigentum durch die Verbindung mit einem Grundst\u00fcck dessen wesentlicher Bestandteil, so ist der Besteller verpflichtet, uns die Besichtigung des Grundst\u00fccks und dessen Betreten zu gestatten, seine Anspr\u00fcche aus der Verbindung gegen den Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer uns abzutreten bzw., falls er selbst Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer ist, andere gleichwertige Sicherungsrechte zu gew\u00e4hren. Tritt eine wesentliche Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Bestellers ein, so sind wir mit Einverst\u00e4ndnis des Grundst\u00fcckseigent\u00fcmers oder Vermieters berechtigt, in die Rechtsstellung des Bestellers diesem gegen\u00fcber einzutreten.<\/p>\n<p>13. Betr\u00e4gt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten mehr als 110 % der zu sichernden Forderung aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe der Sicherheiten verpflichtet. Gleicherma\u00dfen besteht eine Freigabeverpflichtung, wenn der Sch\u00e4tzwert des Sicherungseigentums oder der Nennwert der uns zur Sicherheit \u00fcbertragenen Forderungen 150 % des Wertes der gesicherten Forderung \u00fcbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<\/p>\n<p>14. Sollte der erweiterte und verl\u00e4ngerte Eigentumsvorbehalt nicht Vertragsinhalt geworden sein, so erfolgt hilfsweise die Lieferung unter einfachem Eigentumsvorbehalt.<\/p>\n<p><strong><br \/>\u00a7 11 Schadenersatz statt der Leistung<br \/><\/strong><br \/>Sind wir berechtigt, Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen, so k\u00f6nnen wir, unbeschadet der M\u00f6glichkeit, einen h\u00f6heren tats\u00e4chlichen Schaden geltend zu machen, 15 % des vereinbarten Preises als Schadenersatz fordern, wenn nicht der Besteller nachweist, dass ein Schaden \u00fcberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Anspr\u00fcche aufgrund von M\u00e4ngeln<br \/><\/strong><br \/>1. Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Gegenst\u00e4nde sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherf\u00fcllung) berechtigt. Soweit dem Besteller zumutbar, k\u00f6nnen wir die Nachbesserung auch durch technisch m\u00f6gliche Einwirkung auf die Sache von unserem Sitz aus oder Erteilung der f\u00fcr die M\u00e4ngelbeseitigung durch den Besteller erforderlichen Anweisungen und Informationen fernm\u00fcndlich oder fernschriftlich (\u201eFernwartung\u201c) erbringen. Der Besteller ist insoweit verpflichtet, seine Mitarbeiter f\u00fcr die Durchf\u00fchrung dieser Fernwartung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Kosten f\u00fcr den Einsatz der Mitarbeiter des Bestellers tragen wir. Das Wahlrecht zur Art der Nacherf\u00fcllung liegt beim Besteller, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache \u00fcbernommen haben und diese Garantie sich auf den Mangel bezieht. Unser Recht, auch in diesem Fall eine geforderte Nachbesserung als Fernwartung durchzuf\u00fchren, besteht auch in diesem Fall. Unser Recht, die Nacherf\u00fcllung gem\u00e4\u00df \u00a7 439 Abs. 4 BGB zu verweigern, bleibt unber\u00fchrt. Wir k\u00f6nnen die vom Besteller geforderte Nacherf\u00fcllung auch dann verweigern, wenn sie f\u00fcr uns auch unter Ber\u00fccksichtigung der berechtigten Interessen des Bestellers unzumutbar ist. Dies gilt z.B., wenn vom Ausw\u00e4rtigen Amt Reisewarnungen f\u00fcr das Gebiet ausgesprochen sind, in das oder durch das unsere Mitarbeiter zur Durchf\u00fchrung der Nachbesserung reisen m\u00fcssen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum \u00fcber.<\/p>\n<p>2. M\u00e4ngelr\u00fcgen im Sinn von \u00a7 377 HGB sind schriftlich gem\u00e4\u00df \u00a7 127 BGB abzugeben.<\/p>\n<p>3. Soweit \u00a7 377 HGB auf den Besteller nicht anwendbar ist, sind binnen zehn Tagen nach Erhalt der Ware uns offensichtliche M\u00e4ngel mitzuteilen. Werden nicht offensichtliche M\u00e4ngel bekannt, sind sie binnen zehn Tagen nach der Entdeckung uns mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung nicht rechtzeitig, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt (\u00a7 377 Abs. 3 HGB analog), es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen (\u00a7 377 Abs. 5 HGB analog). Die Mitteilung hat unter spezifizierter Angabe des Mangels schriftlich gem\u00e4\u00df \u00a7 127 BGB zu erfolgen.<\/p>\n<p>4. Ist der Besteller trotz des Mangels zur Abnahme der Ware verpflichtet oder zeigt sich der Mangel nach der Abnahme, kann er bis zur Nacherf\u00fcllung von seiner Zahlungsverpflichtung einen Betrag in H\u00f6he der zweifachen Kosten der Nachbesserung zur\u00fcckhalten.<\/p>\n<p>5. Uns ist Gelegenheit zu geben, den ger\u00fcgten Mangel an Ort und Stelle zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>6. Wir k\u00f6nnen den Besteller mit den Mehrkosten der zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten belasten, soweit sich die Aufwendungen durch Verbringen der Lieferware an einen anderen Ort als an die Lieferadresse erh\u00f6hen, es sei denn, die Verbringung erfolgt bestimmungsgem\u00e4\u00df nach dem im Vertrag vorausgesetzten Gebrauch. Gleiches gilt f\u00fcr die Kosten die deshalb entstehen, weil der Besteller, soweit dies nicht bestimmungsgem\u00e4\u00df nach dem im Vertrag vorausgesetzten Gebrauch erfolgt, den Vertragsgegenstand abge\u00e4ndert, umgebaut, umbaut bzw. verbaut oder an oder in andere Maschinen eingebaut hat oder den Zugang zum Vertragsgegenstand erschwert hat. Unser Recht zur Einschr\u00e4nkung von Nachbesserungsverpflichtungen gem\u00e4\u00df \u00a7 13 Nr. 7 diese AGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>7. Fordert der Besteller von uns die Nachbesserung vor Ort, obwohl die M\u00f6glichkeit der \u201eFernwartung\u201c gem\u00e4\u00df \u00a7 12 Abs. 1 S. 2 dieser AGB besteht, ist der Besteller verpflichtet, die Anreise und Aufenthaltskosten unserer Mitarbeiter zu \u00fcbernehmen, wenn wir dieser Forderung nachkommen.<\/p>\n<p>8. F\u00fcr Ersatzleistungen und Nachbesserungen gelten die gleichen Gew\u00e4hrleistungsbedingungen wie f\u00fcr die urspr\u00fcnglich gelieferte Sache.<\/p>\n<p>9. M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach einem Jahr ab Gefahr\u00fcbergang, es sei denn, wir h\u00e4tten die M\u00e4ngel grobfahrl\u00e4ssig bzw. vors\u00e4tzlich verursacht oder arglistig verschwiegen. Dies gilt auch f\u00fcr etwaige von uns abgegebene oder uns bindende Garantien. Die gesetzlichen Fristen f\u00fcr den R\u00fcckgriffsanspruch nach \u00a7 478 BGB sowie Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen bei bauwerksbezogenen Leistungen (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2, \u00a7 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) bleiben unber\u00fchrt. Die Verj\u00e4hrungsfristen gem\u00e4\u00df \u00a7 12 Abs. 9 dieser AGB gelten auch f\u00fcr durch den Mangel verursachte Sch\u00e4den (Mangelfolgesch\u00e4den), soweit diese nicht auch eine Haftung aus unerlaubter Handlung begr\u00fcnden und\/oder Anspr\u00fcche aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers und der Gesundheit betreffen. Bedarf es aufgrund mangelhafter Lieferung einer Nacherf\u00fcllung, so wird die Verj\u00e4hrung durch die Nacherf\u00fcllung nur gehemmt und nicht erneut in Lauf gesetzt.<\/p>\n<p>10. F\u00fcr Anspr\u00fcche wegen Rechtsm\u00e4ngeln gilt im \u00dcbrigen zus\u00e4tzlich: Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir lediglich verpflichtet, die Lieferung im Land der Lieferadresse oder dem sich aus dem Vertrag ergebenden Land der Nutzung frei von Rechten Dritter zu erbringen. Im Fall einer von uns zu vertretenden Verletzung von Schutzrechten Dritter k\u00f6nnen wir nach unserer Wahl entweder auf unsere Kosten ein f\u00fcr die vereinbarte oder vorausgesetzte Nutzung ausreichendes Nutzungsrecht erlangen und dem Besteller \u00fcbertragen, oder die gelieferte Ware so \u00e4ndern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder die gelieferte Ware austauschen, soweit jeweils hierdurch die vereinbarte und vorausgesetzte Nutzung der gelieferten Waren nicht beeintr\u00e4chtigt wird. Ist uns dies nicht m\u00f6glich oder verweigern wir die Nacherf\u00fcllung oder schl\u00e4gt diese fehl, so stehen dem Besteller die gesetzlichen Anspr\u00fcche und Rechte zu. F\u00fcr Schadenersatz und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche gilt \u00a7 13 dieser Bedingungen.<\/p>\n<p>11. W\u00e4hlt der Besteller wegen eines Rechts &#8211; oder Sachmangels nach<br \/>gescheiterter Nacherf\u00fcllung oder im Fall des \u00a7\u00a7 440 BGB den R\u00fccktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. W\u00e4hlt der Besteller nach gescheiterter Nacherf\u00fcllung oder im Fall des \u00a7\u00a7 440 BGB Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschr\u00e4nkt sich dann in den Grenzen von \u00a713 dieser AGB auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn und soweit eine Einschr\u00e4nkung des Schadenersatzes gem\u00e4\u00df \u00a7 13 dieser AGB unzul\u00e4ssig ist<\/p>\n<p>12. Werden Auswahlmuster dem Besteller zur Pr\u00fcfung zugesandt, so haften wir daf\u00fcr, dass die Lieferung entsprechend dem Auswahlmuster unter Ber\u00fccksichtigung etwaiger Berichtigungen ausgef\u00fchrt wird. F\u00fcr M\u00e4ngel, die bei einer Pr\u00fcfung erkennbar waren, haften wir nicht.<\/p>\n<p>13. F\u00fcr die Erteilung eventuell erforderlicher \u00f6ffentlich-rechtlicher Genehmigungen und die Erf\u00fcllung von Imissionsschutzvorschriften haften wir nicht. Das gilt nicht, wenn die Einhaltung dieser Vorschriften bzw. die Erbringung \u00f6ffentlich-rechtlicher Genehmigungen durch uns vereinbart worden sind.<\/p>\n<p>14. Jegliche Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel am Vertragsgegenstand ist ausgeschlossen, soweit es sich bei diesem nach dem Vertrag um gebrauchte Ware handelt. Unsere Haftung f\u00fcr Verschulden im Rahmen dieser AGB bleibt davon unber\u00fchrt. Diese Gew\u00e4hrleistungseinschr\u00e4nkung gilt nicht, wenn die gebrauchte Ware im Rahmen des geschlossenen Vertrages technisch von uns \u00fcberpr\u00fcft und \u00fcberarbeitet worden ist. Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung bestimmen sich die Anforderungen an einen gebrauchten Vertragsgegenstand nach den gesetzlichen Regeln und Qualit\u00e4tsma\u00dfst\u00e4ben zum Zeitpunkt der Produktion dieses Vertragsgegenstandes und nicht nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.<\/p>\n<p>15. Die Folgen einer Abnahme im Hinblick auf M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Bestellers werden in \u00a7 8 Abs. 3 dieser AGB geregelt.<\/p>\n<p><strong><br \/>\u00a7 13 Schadenersatz<br \/><\/strong><br \/>1. Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem und im Zusammenhang mit dem Schuldverh\u00e4ltnis, aus Verschulden vor oder bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz, in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit, bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, wegen der \u00dcbernahme einer Garantie f\u00fcr das Vorhandensein einer Beschaffenheit (Beschaffenheitsgarantie) oder bei unserer fahrl\u00e4ssigen wesentlichen Vertragspflichtverletzung. In keinem Fall haften wir \u00fcber die gesetzlichen Anspr\u00fcche hinaus. Im Falle unserer einfachen Fahrl\u00e4ssigkeit ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>2. \u201eWesentliche Vertragspflichtverletzung\u201c bedeutet die Verletzung der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstandes, dessen Freiheit von Rechtsm\u00e4ngeln sowie solchen Sachm\u00e4ngeln, die seine Funktionsf\u00e4higkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen, sowie Beratungs-, Schutz-und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstandes erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Bestellers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken. \u00c4nderung der Beweislast sind mit den Regelungen in Absatz 1 und 2 nicht verbunden.<\/p>\n<p>3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p>4. Die Verj\u00e4hrung der Schadenersatzanspr\u00fcche gegen uns bestimmt sich entsprechend \u00a7 12 Abs. 9 dieser AGB, soweit nicht Anspr\u00fcche aus der Produzentenhaftung gem\u00e4\u00df \u00a7 823 BGB oder dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Einhaltung von den Besteller treffende Vorschriften<\/strong><\/p>\n<p>Der Besteller trifft die Obliegenheit, den Vertragsgegenstand entsprechend den f\u00fcr den Betriebsort geltenden Vorschriften zu betreiben. Es obliegt ihm, die f\u00fcr den ordnungsgem\u00e4\u00dfen und rechtm\u00e4\u00dfigen Betrieb der Maschinen erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten, soweit nicht die entsprechende Ausstattung und Einrichtung der Maschinen uns obliegt. Umbauten der Maschinen, die dazu f\u00fchren, dass deren Betrieb unzul\u00e4ssig ist, haben zu unterbleiben. Wir sind im Gew\u00e4hrleistungs- oder Wartungsfall berechtigt, die Ingebrauchnahme der Maschine insoweit zu verweigern, als sie nach den an Betriebsort geltenden Vorschriften unzul\u00e4ssig w\u00e4re. Der Besteller hat uns, soweit er seine Pflichten zur Einhaltung der geltenden Vorschriften nicht erf\u00fcllt, von jeglicher Haftung gegen\u00fcber Dritten freizustellen, soweit diese auf der Nichteinhaltung geltender Vorschriften durch den Besteller beruht.<\/p>\n<p><strong><br \/>\u00a7 15 Gerichtsstand, Erf\u00fcllungsort, anwendbares Recht<br \/><\/strong><br \/>1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle vertraglichen Verpflichtungen ist D 87700 Memmingen.<\/p>\n<p>2. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist der Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis nach unserer Wahl Memmingen oder der Sitz des Bestellers.<\/p>\n<p>3. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Abkommens \u00fcber den Internationalen Warenkauf (CISG) wird<br \/>ausgeschlossen.<\/p>\n<\/div>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><span><span><a href=\"https:\/\/www.u-r-b-a-n.com\/de\/\">Startseite<\/a><\/span><\/span> Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Urban GmbH &amp; Co. Maschinenbau KG \u00a7 1 Geltung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. Diese AGB gelten ausschlie\u00dflich. 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