Einreise England, Schottland, Nordirland, Wales
Reisende aus Deutschland und allen übrigen EU-Staaten, für die in Großbritannien keine Visumspflicht gilt, benötigen für Einreisen ab 2. April 2025 neben einem gültigen Reisepass auch eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA).
Die ETA-Registrierung muss für jeden einzelnen Reisenden, unabhängig von der Einreiseart (Flug, Fähre, etc.) gesondert durchgeführt werden. Keine ETA benötigen lediglich Flugreisende, die in Großbritannien nur umsteigen und dabei den Transitbereich des Airports nicht verlassen.
Die Beantragung der ETA ist ausschließlich online möglich:
- >über das Portal der Regierung – Portal
- >über die offizielle ETA-App (Download App Store oder Google Play – UK ETA)
Nach Angaben funktioniert das Portal gut, App-Erfahrungen gibt es von uns noch nich
Dabei sind persönliche Daten einzugeben und einige Fragen zu beantworten. Zusätzlich müssen zwei digitale Fotos hochgeladen werden:
> Foto des Reisepasses (Plastik-Seite mit den persönlichen Daten)
> zusätzliches Porträtfoto des Antragssteller (darf nicht das selbe wie im Reisepass sein)
(beide Bilder müssen scharf sein und beim Reisepass-Foto müssen alle vier Ecken der Passseite sichtbar sein.)
Es ist Zugriff auf angegebene E-Mail-Adresse notwendig!
Die Registrierung ist derzeit nur in englischer Sprache möglich.
Die Bearbeitungskosten sind in etwa 10 Pfund (wird aber steigen) und ist am einfachsten mit einer Kreditkarte zu bezahlen. Möglich ist auch eine Bezahlung über Google Pay, nicht im Angebot befindet sich hingegen PayPal. Auch Reisebüros können die Einreisegenehmigung beantragen (Zusatzkosten).
Bitte beachten:
- >Nach Angaben diverser Internetseiten kann die Bearbeitung bis zu 72 Stunden dauern.
- >die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen nach England, Schottland,Nordirland oder Wales für die Dauer von max. 180 Tagen innerhalb des Zeitraumes von 2 Jahren (oder, sollte dies vor Ablauf der zwei Jahre der Fall sein, bis der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit verliert).
- >Für die Zahlung gibt es aktuell wohl keinen richtigen Beleg – daher bitte von der Bestätigung/Rechnung einen Screenshot machen und zur Not diesen für die Abrechnung in der Buchhaltung verwenden.
- >Bei der letzten Registrierung eines Kollegen kam keine PDF der Registrierung (wie angekündigt). Daher auch von der angezeigten Registrierung zur Sicherheit einen Screenshot erstellen (so weiß man auch immer wie lange diese noch gültig ist).
- >Die Verifizierung der ETA erfolgt dann bei Einreise über die Reisepass-Nummer.